Überprüfung von Verträgen bzgl. landwirtschaftlicher Grundstücke

Verträge zur Verpachtung von Grundstücken und Betrieben zum Zwecke der landwirtschaftlichen Nutzung (auch mündlich abgeschlossene Verträge) sind nach dem Landpachtverkehrsgesetz anzeigepflichtig, sofern die Pachtfläche mindestens 2 ha beträgt. Dies gilt grundsätzlich auch für Vertragsveränderungen und -verlängerungen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Böhm
Sachbearbeiterin
08342 911-306-557A 175
Frau Winkelbauer
Sachbearbeiterin
08342 911-301-557D 166
Frau Rehbein
Stellvertreterin
08342 911-305-557A 173

Notwendige Unterlagen

Pachtvertrag (3-fache Ausfertigung) bzw. bei mündlicher Vereinbarung eine inhaltliche Mitteilung des Vertragsinhalts.

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Bemerkungen

Der Pachtvertrag soll in 3-facher-Ausfertigung zur Anzeige vorgelegt werden. Bei mündlichen Vereinbarungen ist eine inhaltliche Mitteilung des Vertragsinhalts ausreichend.

Vor Anbringung des Anzeigevermerks ist die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands erforderlich, diese kann vom Antragsteller selbst eingeholt werden, ansonsten wird sie schriftlich vom Landratsamt angefordert.

Es ist keine persönliche Vorsprache im Landratsamt erforderlich. Die Vorlage des Pachtvertrags (in 3-facher-Ausfertigung) ist ausreichend.

Besonderheiten

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist ab dem 01.01.2020 die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.

Prüfungsberichte und Negativerklärungen (nur für Bauträger und Baubetreuer) für das Berichtsjahr 2018 sind weiterhin an das Landratsamt Ostallgäu zu senden. Prüfungsberichte und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind an die IHK für München und Oberbayern zu senden.


Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel, insbesondere zur Änderung des Internet-Impressums, finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern. Für weitere Fragen wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter der Service-Nummer 089/5116-2828 an die IHK für München und Oberbayern.

Anschrift

Sicherheit und Ordnung Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden