Waffenrechtliche Erlaubnisse für Sportschützen (Lang- und Kurzwaffen)

Für eine gelbe Sportschützen-Waffenbesitzkarte (WBK) ist eine Bestätigung des Schützenvereins und eine so genannte Bedürfnisbescheinigung des anerkannten Schießsportverbandes nötig. In diese gelbe Sportschützen-WBK können Einzelladerlangwaffen, Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf sowie Perkussions-, Lang- und Kurzwaffen eingetragen werden. Für sonstige mehrschüssige Kurzwaffen sowie halbautomatische Langwaffen ist die vorherige Erlaubnis der Waffenbehörde (Voreintrag) unter Vorlage einer Bedürfnisbescheinigung des Verbandes nötig (grüne Sportschützen-WBK).

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Baiz
Sachbearbeiterin
08342 911-289-97289D 166
Herr Keller
Stellvertreter
08342 911-454-557D 164
Frau Winkelbauer
Stellvertreterin
08342 911-301-557D 166

Notwendige Unterlagen

  1. Bedürfnisbescheinigung des anerkannten Dachverbandes, dem der Verein angehört
  2. Sachkundenachweis

Entstehende Kosten

- Ausstellung gelbe Waffenbesitzkarte 80,00 €
- Ausstellung grüne Waffenbesitzkarte 70,00 €
- Voreintrag (Erwebsberechtigung) 75 % der Gebühr der Waffenbesitzkarte
- Munitionserwerbsberechtigung mit Bedürfnisprüfung 40,00 € für die erste Waffe, zuzüglich für jede weitere Waffe 20,00 €

Gesetzliche Grundlagen

§ 14 WaffG

Formulare

Besonderheiten

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist ab dem 01.01.2020 die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.

Prüfungsberichte und Negativerklärungen (nur für Bauträger und Baubetreuer) für das Berichtsjahr 2018 sind weiterhin an das Landratsamt Ostallgäu zu senden. Prüfungsberichte und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind an die IHK für München und Oberbayern zu senden.


Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel, insbesondere zur Änderung des Internet-Impressums, finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern. Für weitere Fragen wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter der Service-Nummer 089/5116-2828 an die IHK für München und Oberbayern.

Anschrift

Sicherheit und Ordnung Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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