Erlaubnisse zur Nutz- und Heimtierhaltung

Nach dem Tierschutzgesetz sind für bestimmte gewerbsmäßige Tierhaltungen und den gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an artgerechte Tierhaltung gebunden sind.

Eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz wird benötigt zum

  • Halten oder Züchten von Wirbeltieren zu Versuchszwecken.
  • Halten von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
  • Halten von Tieren in einem Zoologischen Garten.
  • Ausbilden von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte oder zum Unterhalt einer Einrichtung hierfür.
  • Durchführen von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren.
  • gewerbsmäßigen Züchten oder Halten von Wirbeltieren (außer landwirtschaftlichen Nutztieren).
  • gewerbsmäßigen Handeln mit Wirbeltieren.
  • gewerbsmäßigen Unterhalten eines Riet- und Fahrbetriebes.
  • gewerbsmäßigen zur Schau stellen von Tieren oder zur Verfügungstellung von Tieren für solche Zwecke.
  • gewerbsmäßigen Bekämpfen von Wirbeltieren als Schädlingen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Eibel
Sachbearbeiterin
08342 911-761-557D 171
Herr Gedler
Sachbearbeiter
08342 911-302-557D 171
Herr Moser
Sachbearbeiter
08342 911-355-557A 179
Herr Marquardt
Stellvertreter
08342 911-322-557D 163

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular.
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person (polizeiliches Führungszeugnis u. Auszug aus dem Gewerbezentralregister; zu beantragen bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung).
  • Sachkundenachweis.

Entstehende Kosten

Gebührenrahmen 50,00 € bis 500 €.

Gesetzliche Grundlagen

Tierschutzgesetz

Formulare

Besonderheiten

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist ab dem 01.01.2020 die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.

Prüfungsberichte und Negativerklärungen (nur für Bauträger und Baubetreuer) für das Berichtsjahr 2018 sind weiterhin an das Landratsamt Ostallgäu zu senden. Prüfungsberichte und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind an die IHK für München und Oberbayern zu senden.


Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel, insbesondere zur Änderung des Internet-Impressums, finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern. Für weitere Fragen wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter der Service-Nummer 089/5116-2828 an die IHK für München und Oberbayern.

Anschrift

Sicherheit und Ordnung Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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