Feiertagsgesetz

An Sonntagen und an den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten.

Gesetzliche Feiertage sind:

Neujahr, Heilige Drei Könige, Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 3. Oktober als Tag der deutschen Einheit, Allerheiligen, Erster und Zweiter Weihnachtsfeiertag sowie Mariä Himmelfahrt

An "stillen Tagen" sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, grundsätzlich verboten.

Stille Tage sind:

Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag sowie der Heilige Abend.

Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2.00 Uhr, Am Karfreitag und Karsamstag um 0.00 Uhr und am Heiligen Abend um 14.00 Uhr; er endet jeweils um 24.00 Uhr.

Sportveranstaltungen sind mit Ausnahme vom Karfreitag und Buß- und Bettag erlaubt. Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.

Die örtlich zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltungen können aus wichtigen Gründen im Einzelfall Befreiungen erteilen.

Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz können als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Rieger
Sachbearbeiter
08342 911-298-561A 181
Herr Stadler
Stellvertreter
08342 911-299-561A 181

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Besonderheiten

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist ab dem 01.01.2020 die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.

Prüfungsberichte und Negativerklärungen (nur für Bauträger und Baubetreuer) für das Berichtsjahr 2018 sind weiterhin an das Landratsamt Ostallgäu zu senden. Prüfungsberichte und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind an die IHK für München und Oberbayern zu senden.


Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel, insbesondere zur Änderung des Internet-Impressums, finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern. Für weitere Fragen wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter der Service-Nummer 089/5116-2828 an die IHK für München und Oberbayern.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342/911-561

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden