Fördermaßnahmen

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs werden die wiederkehrenden finanziellen Belastungen der Kommunen durch pauschale Leistungen wie Schlüsselzuweisungen abgedeckt. Ergänzt werden diese Leistungen durch spezielle Projektförderungen. Darunter fallen folgende Fallgruppen:

  • Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben
  • Herstellung öffentlicher Einrichtungen
  • Städtebauförderung
  • Straßenunterhaltungszuschüsse

 

 Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an uns.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Liedtke
Sachbearbeiterin
08342 911-327-562B 215

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 / 911-562

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden