Satzungsrecht

Nach Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) können die Gemeinden Satzungen und in gesetzlich geregelten Fällen auch Verordnungen (Ortsrecht) erlassen, in denen sie ihre Angelegenheiten regeln können. Das Landratsamt berät die Gemeinden bei Rechtsfragen zum Erlass von Satzungen und Verordnungen und überwacht deren ordnungsgemäße Bekanntmachung und Ausfertigung.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Kunzmann
Sachbearbeiter
08342 911-321-562B 215
Frau Liedtke
Sachbearbeiterin
08342 911-327-562B 215
Herr Mayer
Sachbearbeiter
08342 911-325-562B 209

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Gesetzliche Grundlagen

Art. 23 ff. GO

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 / 911-562

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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