Bürgerbegehren / Bürgerentscheid

Über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises besteht die Möglichkeit der Durchführung eines Bürgerentscheids als Mittel der direkten Bürgerbeteiligung. Bürgerentscheide sind sowohl auf Gemeinde- als auch auf Landkreisebene möglich und können auf zwei Arten initiiert werden. Entweder als

  • Bürgerbegehren oder als
  • Ratsbegehren, d.h. auf Initiative des Gemeinderates bzw. Kreistages.

 

Bei Rechtsfragen oder Beratungsbedarf hinsichtlich der formellen und materiellen Voraussetzungen von Bürgerbegehren und -entscheiden stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Kunzmann
Sachbearbeiter
08342 911-321-562B 215
Frau Liedtke
Sachbearbeiterin
08342 911-327-562B 215

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Gesetzliche Grundlagen

Art. 18 a Gemeindeordnung (GO)
Art. 12a Landkreisordnung (LKrO)

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 / 911-562

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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