Kommunale Zusammenarbeit

Gemeinden können sich zur Erledigung ihrer gesetzlichen Aufgaben zusammenschließen, um diese Aufgaben besser zu erfüllen. Dies erfolgt auf Grundlage des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG). Die häufigste Form der interkommunalen Zusammenarbeit ist der Zweckverband. Weitere Beispiele sind Zweckvereinbarungen und gemeinsame Kommunalunternehmen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Kunzmann
Sachbearbeiter
08342 911-321-562B 215
Frau Liedtke
Sachbearbeiterin
08342 911-327-562B 215
Herr Mayer
Sachbearbeiter
08342 911-325-562B 209

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (KommZG)

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 / 911-562

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

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Der Bürgerservice:
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Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
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