Gemeindegebietsänderungen

Gemäß der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) ist jeder Teil des Staatsgebiets grundsätzlich einer Gemeinde zugewiesen. Art.10 Abs. 2 GO sichert den Gemeinden Bestand und Gebiet unter der Einschränkung, dass Änderungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind. Gebietsänderungen werden von der zuständigen Behörde durch Rechtsverordnung vorgenommen. Zuständige Behörde ist das Landratsamt in Gebieten, in denen nicht mehr als 50 Einwohner umgegliedert werden sollen. Andernfalls ist die Regierung zuständig.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Kunzmann
Sachbearbeiter
08342 911-321-562B 215

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Gesetzliche Grundlagen

Art. 10 und 11 Gemeindeordnung (GO)

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 / 911-562

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