Lärmschutz - Wärmepumpen

Wer eine Luftwärmepumpe einbauen will, sollte sich vorher erkundigen, welchen Schallleistungspegel die Anlage im Betrieb erreicht und ob damit die Richtwerte der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) eingehalten werden können.

Wird eine Wärmepumpe unsachgemäß oder mit zu wenig Abstand zu den Nachbarn aufgestellt, kann es sein, dass dies zu Lärmproblemen führt. Werden die Richtwerte der TA Lärm überschritten, droht im schlimmsten Fall die Stilllegung der Anlage.


Am 1. Januar 2024 trat das sogenannte Heizungsgesetz (Gebäude­energie­gesetz) in Kraft. Um für mehr Klima­schutz zu sorgen, sollen Heizungen künftig mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden - zunächst in Neubauten. Viele Menschen wollen deshalb vermutlich eine Wärme­pumpe in ihre Häuser einbauen. Dabei sollte auch der Lärmschutz nicht außer Acht gelassen werden.

Zum Heizen können sogenannte Luftwärmepumpen verwendet werden. Diese nehmen die Luft außerhalb eines Gebäudes auf und nutzen diese zur Erzeugung von Wärme - unter anderem mit einem Ventilator, der Geräusche erzeugt. Deshalb müssen die Betreiber einer solchen Pumpe immissions­schutz­rechtliche Vorgaben beachten, auch wenn sie für die Errichtung häufig keine separate Baugenehmigung benötigen.

Die Bundes/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionschutz (LAI) hat einen Leitfaden zum Lärmschutz bei Wärmepumpen veröffentlicht, der sich an Bauherren, Architekten, Planer, sowie Heizungs- und Sanitärbetriebe richtet. Zum LAI-Leitfaden hat Sachsen-Anhalt einen interaktiven Assistent mit Berechnungshilfe veröffentlicht.

Weiterführende Informationen sind auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt verfügbar.

Merkblätter

  • LAI-Berechnungshilfe
    Berechnungshilfe zum Abstand bei der Aufstellung von Luftwämepumpen
  • LAI-Leitfaden (Kurzfassung)
    LAI-Leitfaden für die Verbessung des Schutzes gegen Lärm beim Betrieb von stationären Geräten in Gebieten, die dem Wohnen dienen
  • LAI-Leitfaden (Langfassung)
    LAI-Leitfaden für die Verbessung des Schutzes gegen Lärm beim Betrieb von stationären Geräten in Gebieten, die dem Wohnen dienen

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