Umweltfachliche Begutachtungen

Die fachliche Beurteilung des zur Genehmigung beantragten Vorhabens obliegt dem umwelttechnischen Personal bei der Genehmigungsbehörde.

Der zuständige Umweltschutzingenieur klärt, ob zu bestimmten Sachfragen Sachverständigengutachten benötigt werden (§ 13 Abs. 1 Satz 1 9. BImSchV).

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Kaas
Umweltschutzingenieurin
08342 911-411-548C 407
Herr Noll
Umweltschutzingenieur
08342 911-340-542C 409
Herr Steuer
Umweltschutzingenieur
08342 911-137-542C 411
Frau Strobl
Umweltschutzingenieurin
08342 911-763-542C 411

Notwendige Unterlagen

Je nach Einzelfall werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Wir beraten Sie im Hinblick auf die Antragstellung und erstellen eine individuelle „Checkliste“ über die benötigten Antragsunterlagen.

Entstehende Kosten

Die Genehmigungsgebühr erhöht sich um den Aufwand für die Prüfungen. Die Berechnung erfolgt anhand von Personaldurchschnittskosten (Mindestgebühr 250,00 €).

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 16.00
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 17.30
Fr.       7.30 - 12.30

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