Umweltfachliche Begutachtungen
Die fachliche Beurteilung des zur Genehmigung beantragten Vorhabens obliegt dem umwelttechnischen Personal bei der Genehmigungsbehörde.
Der zuständige Umweltschutzingenieur klärt, ob zu bestimmten Sachfragen Sachverständigengutachten benötigt werden (§ 13 Abs. 1 Satz 1 9. BImSchV).
Notwendige Unterlagen
Je nach Einzelfall werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Wir beraten Sie im Hinblick auf die Antragstellung und erstellen eine individuelle „Checkliste“ über die benötigten Antragsunterlagen.
Entstehende Kosten
Die Genehmigungsgebühr erhöht sich um den Aufwand für die Prüfungen. Die Berechnung erfolgt anhand von Personaldurchschnittskosten (Mindestgebühr 250,00 €).