Hygiene einschließlich Trinkwasserhygiene
Die im Themenfeld Hygiene aufgeführten Aufgaben zählen zu den elementaren, ursprünglichen Gebieten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Gerade weil sie für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung eine herausragende Bedeutung haben, ist die Funktion der Gesundheitsämter in der Erfüllung dieser Aufgaben in Bundes- und Ländergesetzen, z. B. IfSG, TrinkwV, GDVG, eindeutig festgelegt worden.
Der Schutz der Patienten vor Krankenhausinfektionen in öffentlichen medizinischen Einrichtungen muss ebenso gewährleistet sein wie die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser. Wasser ist für den Menschen das bedeutendste Lebensmittel. Eine sichere Trinkwasserversorgung ist unerlässlich für die Bevölkerung. Wasser muss jederzeit zur Verfügung stehen und hygienisch einwandfrei sein. Das Gesundheitsamt wacht über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Das zunehmende Vorkommen multiresistenter Erreger und alle damit verbundenen Probleme in den Krankenhäusern stellt den öffentlichen Gesundheitsdienst vor Herausforderungen. Die Überwachung der Struktur- und Prozessqualität durch die Gesundheitsämter kann hier weitreichende Verbesserungen erzielen.
Aufgaben / Dienstleistungen