Allgemeine Informationen
Bei Reisen ins Ausland können ärztlich verordnete Betäubungsmittel für die Dauer von maximal 30 Tagen als Reisebedarf mitgeführt werden. Es ist eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen, welche vor Antritt der Reise vom zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt werden muss. Betäubungsmittel dürfen ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden, eine Mitnahme durch beauftragte Personen ist nicht zulässig. Bitte informieren Sie sich vorab über die geltenden Bestimmungen bzgl. der Einfuhr von Betäubungsmitteln in Ihrem Zielland!
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bundesopiumstelle.
Wichtig:
Bitte lesen Sie sich vor der Terminbuchung die nachfolgenden Informationen sorgfältig durch. Nur so kann ein reibungsloser Ablauf der Belgaubigung erfolgen!
Zur Online-Terminvereinbarung gelangen Sie HIER.
Formulare
Reisen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens
Bei Reisen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens ist das Formular nach Art. 75 des Schengener Durchführungsabkommens zu verwenden.
Bitte beachten Sie, dass bei Reisen in einen Mitgliedsstaat, in dem Cannabis als Betäubungsmittel eingestuft wird, weiterhin eine Bescheinigung nach Art. 75 des Schengener Durchführungsabkommens nötig ist.
Reisen in andere Länder
Bei Reisen in andere Länder, rät die Bundesopiumstelle nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu verfahren. Die Form dieser Bescheinigung ist nicht strikt vorgegeben, sie muss mehrsprachig sein und Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthalten. Dieses Musterformular kann verwendet werden.
Wir raten Ihnen dringend bei Reisen außerhalb des „Schengen-Raums“ die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise abzuklären, da es keine verbindlichen internationalen Bestimmungen gibt. Es müssen die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes berücksichtigt werden. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge der mitzuführenden Betäubungsmittel ein oder verbieten die Mitnahme von bestimmten Betäubungsmitteln sogar generell. Hierzu kann die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland Auskunft erteilen.
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung muss vor Reisebeginn ausgefüllt und vom verschreibenden Arzt unterschrieben und gestempelt werden (keine Unterschrift "im Auftrag" oder "in Vertretung"). Eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier.
Sollten Sie mehrere Medikamente einnehmen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist für jedes verschriebene Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
Im Anschluss muss das Formular vom zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt werden. Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Landkreis sich der Dienstsitz des verschreibenden Arztes befindet.
Prüfen Sie hier, welches Gesundheitsamt für Ihre Beglaubigung zuständig ist (Postleitzahl oder Ort der Arztpraxis eingeben).
Sollte sich der Dienstsitz des verschreibenden Arztes nicht in Bayern befinden, bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme.
Befindet sich der Dienstsitz des Arztes im Landkreis Ostallgäu bzw. Stadtkreis Kaufbeuren, sind wir der richtige Ansprechpartner. Bitte vereinbaren Sie für die Beglaubigung des Formulars rechtzeitig einen Termin mit uns.
Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular einige Tage vor dem Termin zur Prüfung per Upload oder per E-Mail zu. Fehlerhafte oder unvollständige Bescheinigungen können nicht beglaubigt werden.
Welche Unterlagen sind zum Termin mitzubringen?
- das vollständig ausgefüllte Formular mit Unterschrift und Stempel des verschreibenden Arztes im Original
- Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass
Sollte ein persönliches Erscheinen nicht möglich sein, kann eine andere Person bevollmächtigt werden. In diesem Fall werden folgende zusätzliche Dokumente benötigt:
- Personalausweis/ Reisepass in Kopie des Vollmachtgebers
- Personalausweis/ Reisepass der bevollmächtigten Person
Welche Gebühren fallen an?
Für die Beglaubigung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € an.
Kontakt
Gesundheitsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-623
E-Mail: gesundheitsamt@lra-oal.bayern.de