Erfassung, Bewertung und Weitergabe von Daten

Das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG) regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten des Gesundheitsdienstes. Es legt fest, dass der Gesundheitsdienst für den Schutz und die Förderung der öffentlichen Gesundheit verantwortlich ist. Dies umfasst die Überwachung von Infektionskrankheiten, die Kontrolle von Hygienevorschriften, die Durchführung von Impfkampagnen und die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung. Durch das Gesetz werden auch die Strukturen und Arbeitsweisen des Gesundheitsdienstes definiert, um eine einheitliche und effektive Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Das Aufgabenspektrum, das damit verbunden ist, umfasst im Wesentlichen die folgenden Bereiche:

  • Die schnelle Bearbeitung und Weiterleitung von rechtlich vorgeschriebenen Meldungen, z. B. zu übertragbaren Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Das Erfassen, Vorhalten und Auswerten von Basisdaten zur demografischen, sozialen und gesundheitlichen Situation im Zuständigkeitsbereich, um Trends und Handlungsschwerpunkte zu erkennen
  • Eine zeitgemäße Gesundheitsberichterstattung, um wichtige Themen besser in die Politik und in die Öffentlichkeit zu transportieren, sowie eine sachliche Grundlage für die Verständigung mit Kooperationspartnern im Gesundheitswesen zu schaffen
  • Aufklärung und Risikokommunikation gegenüber den Akteuren des Gesundheitswesens und gegenüber der Öffentlichkeit
  • Die Initiierung von und Beteiligung an Netzwerken und Gremien, die dem Erhalt und der Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung dienen
  • Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie, Öffentlichkeitsarbeit und die Mitwirkung an Gremien und Netzwerken sind Kernaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes und leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und zur bedarfsgerechten Ressourcenallokation im Gesundheitssystem

Besonderheiten

Gesundheitsamt

Unter folgendem Link können Sie uns Dokumente und Unterlagen sicher übermitteln: 
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Informationen zur Gesundheitsförderung und Prävention finden Sie unter:
www.bzga.de

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-623
Fax: 08342 911-650

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