Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Ihr Gesundheitsamt in Bayern

1. Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt?
Das Gesundheitsamt ist zuständig für den Schutz und die Förderung der öffentlichen Gesundheit. Zu den Aufgaben gehören u. a.:
• Infektionsschutz und Hygiene
• Gesundheitförderung und Prävention Schuleingangsuntersuchung
• Amtsärztliche Gutachten und Zeugnisse
• Medizinalaufsicht u.a. für Betäubungsmittelüberwachung
• Umweltbezogener Gesundheitsschutz
• Überwachung von Trinkwasser- und Badewasserqualität
• Beratung bei Fragen zur Sexualgesundheit, Schwangerschaft und Sucht

2. Wo bekomme ich ein amtsärztliches Attest oder Gutachten?
NEU: Amtsärztliche Untersuchungen zu beginnenden oder bereits bestehenden Beamtenverhältnissen (Verbeamtung auf Widerruf, Probe, Lebenszeit; Dienstunfähigkeit; Dienstunfall), Schulversäumnissen, Nachteilsausgleichen, oder Prüfungsverhinderungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin und übersenden Sie alle dafür notwendigen Unterlagen im Voraus an gesundheitsamt@lra-oal.bayern.de oder via sicherem Dateiaustausch an Ein- und Nachreichung von Unterlagen.
Sollten Sie weitere konkrete Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.

3. Wie läuft eine Schuleingangsuntersuchung ab?
Die Schuleingangsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung für Kinder im Alter von X-Y und basiert auf § 4 Schulgesundheitspflegeverordnung. Sie dient dazu, den Gesundheits- und Entwicklungsstand Ihres Kindes festzustellen und umfasst:
• Seh- und Hörtest
• Überprüfung von Sprache, Motorik und Konzentration
• Erhebung des Impfstatus
Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie per Post vom Gesundheitsamt zu einem festgesetzten Zeitpunkt. Bitte vereinbaren Sie erst einen Termin, sobald Sie das Einladungsschreiben des Gesundheitsamtes erhalten haben. Zur Online-Terminvereinbarung gelangen Sie hier.

4. Wer hilft bei Fragen zum Infektionsschutz oder bei meldepflichtigen Krankheiten (z. B. COVID-19, Masern, Tuberkulose)?
Das Gesundheitsamt ist Ihre Anlaufstelle für Fragen zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Meldepflichtige Krankheiten müssen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dem Gesundheitsamt gemeldet werden – meist geschieht dies durch Ärzte oder Labore. Bürger können sich z. B. bei positivem Testergebnis oder Kontakt mit Infizierten ebenfalls direkt an das Gesundheitsamt wenden.

5. Wo kann ich meinen Impfpass prüfen lassen oder eine Impfberatung erhalten?
Impfberatungen werden im Gesundheitsamt angeboten. Dort wird auch Ihr Impfstatus geprüft, und Sie erhalten Empfehlungen nach STIKO-Standard. Impfungen selbst werden nicht im Gesundheitsamt durchgeführt.

6. Was muss ich tun, wenn ich eine Lebensmittelvergiftung oder Hygienemängel in einem Restaurant vermute?
Bitte melden Sie den Vorfall umgehend beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Bei schweren gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich zusätzlich an Ihren Hausarzt. Das Gesundheitsamt kann unterstützend tätig werden, z. B. bei Infektionsaufklärung.

7. Wer ist zuständig bei Trinkwasserproblemen in Wohngebäuden?
Für die Trinkwasserqualität ist das Gesundheitsamt zuständig, insbesondere bei Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Wohnanlagen, Schulen, Pflegeeinrichtungen).

Zusätzlich können wir Ihnen Hinweise geben, wohin Sie sich wenden können, um den Sachverhalt weiter abzuklären. Sollten Sie weitergehendes Informationsmaterial benötigen, stellen wir Ihnen dies zur Verfügung oder teilen Ihnen mit, wo Sie dies finden können.

Wenn Sie Messungen (beispielsweise von Schadstoffen der Raumluft) oder ein Gutachten veranlassen wollen, steht Ihnen das Sachverständigenverzeichnis der IHK für die Suche nach Messinstituten und Baubiologen (Suchbegriff beispielsweise „Schadstoffe in Innenräumen“) zur Verfügung. Den Link finden Sie hier. (Suchen auf dem SVW - SVW)


8. Wie bekomme ich Hilfe bei psychischen Problemen oder Suchtfragen?
Das Gesundheitsamt bietet psychosoziale Beratung, Suchtberatung sowie Vermittlung an weiterführende Hilfsangebote. Unsere Angebote sind vertraulich und kostenlos.

9. Kann ich mich anonym auf sexuell übertragbare Krankheiten testen lassen?
Im Gesundheitsamt Marktoberdorf werden anonyme und kostenlose Tests auf HIV und Syphilis angeboten. Des Weiteren können Testungen auf Hepatitis B und Hepatitis C durchgeführt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail ist erforderlich.

Besonderheiten

Gesundheitsamt

Unter folgendem Link können Sie uns Dokumente und Unterlagen sicher übermitteln: 
Zum Upload
Informationen zur Gesundheitsförderung und Prävention finden Sie unter:
www.bioeg.de

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-623
Fax: 08342 911-650

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