Förderprogramme (Vertragsnaturschutz, EA) / Landschaftspflege

Landwirte, die ihre Grundstücke gemäß den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, können für besondere Leistungen Förderungen erhalten. Diese Bewirtschaftungsvereinbarungen erfolgen auf freiwilliger Basis.
Diese können beispielsweise sein:
Der Verzicht auf Intensivnutzung (z. B. Düngung) oder die  Fortführung der erschwerten Nutzung aufgrund von schwieriger standörtlicher Bedingungen (Nässe, Steilhang, Bodenunebenheiten).

Die Aufgabe der Landschaftspflege liegt darin, brache Flächen mit naturhaushaltlicher Bedeutung in die bestandserhaltende Nutzung zu überführen (z. B. Entbuschung wertvoller Streuwiesen). Darüber hinaus werden auch Biotopgestaltungsmaßnahmen durchgeführt (z. B. Pflanzungen oder Wiedervernässungen von Hochmooren)

 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Riegel
Fachkraft für Naturschutz
08342 911-844-542D 343
Frau Ruck
Fachkraft für Naturschutz
08342 911-368-542D 343
Frau Schaper
Fachkraft für Naturschutz
08342 911-392-542D 335
Frau Schmid
Fachkraft für Naturschutz
08342 911-366-542D 337
Frau Riegger
Sachbearbeiterin
08342 911-365-542D 344

Besonderheiten

Das Merkblatt zur Entsorgung von Kreuzkraut finden Sie hier
Den Antrag auf Zuwendung für die Kosten der Entsorgung von Kreuzkraut beim Maschinenring finden Sie hier
Den Antrag bei Selbstanlieferung von Kreuzkraut finden Sie hier
Informationen zum Ausleihen von Kreuzkraut-Stechern finden Sie hier
Aktuelle Informationen zum Kreuzkraut finden Sie auf den Seiten des LFU

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

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