Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm/ Erschwernisausgleich
Durch die Förderung von naturschonenden Bewirtschaftungsweisen sollen ökologisch wertvolle Lebensräume in der Feldflur gesichert und verbessert werden. 2005 wurde das Programm auf wertvolle Waldbestände ausgedehnt.
Zielsetzungen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogrammes (VNP) und des Erschwernisausgleiches für Feuchtwiesen (EA):
Durch Verträge sollen auf freiwilliger Grundlage die naturschonende Bewirtschaftung von Feuchtflächen beibehalten und der damit verbundene arbeitswirtschaftliche Mehraufwand angemessen ausgeglichen werden, ökologisch wertvolle Lebensräume sowie die Eigenart und Schönheit der Landschaft gesichert und entwickelt werden. Die Leistungen der Land- und Forstwirtschaftwirtschaft zum Schutz von Umwelt und Natur angemessen entgolten werden,
Die Verträge werden in erster Linie mit Landwirten und Waldbesitzern abgeschlossen. Verträge sind auch mit Nebenerwerbslandwirte möglich, die weniger als 3 ha landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften.
Agrarumweltmaßnahmen sind Bewirtschaftungsvereinbarungen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen auf freiwilliger Basis nach
dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP),
Bayer. Vertragsnaturschutz (VNP)
Erschwernisausgleich (EA)
Wann und wo ist der Antrag zu stellen:
Bei Beantragung von VNP/EA-Maßnahmen sind vor der Antragstellung am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) die für jede Maßnahme notwendigen Bewertungsblätter auszufüllen und dem Antrag zwingend beizufügen
- Der Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum umfasst mindestens 5 Jahre
- Der Antrag für Agrarumweltmaßnahmen ist schriftlich innerhalb des Antragszeitraumes beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) einzureichen.
- Zusätzlich ist ein jährlicher Zahlungsantrag im Rahmen des Mehrfachantrages zu stellen.
- Mindestförderbetrag: Zuwendungen unter 100,00 € / Betrieb und Jahr werden grundsätzlich nicht gewährt und
- hinsichtlich der insgesamt bewirtschafteten Fläche eines Betriebs die Flächengröße bei mind. 0,3 ha liegen muss.