Umwandlung von Dauergrünland

Die Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen bei der landwirtschaftlichen Nutzung ist seit 01.08.2019 verboten (vgl. Art. 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG). Wer dennoch Dauergrünland umwandeln will, muss dies bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragen. Der Antrag bzw. die Ausnahme ist zuzulassen, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen bzw. neue Flächen als Grünland angelegt werden und diese Flächen mindestens fünf aufeinander folgende Jahre ab dem Zeitpunkt der Neuanlage als Grünland genutzt werden. Für den Antrag auf Grünlandumwandlung ist das unten angefügte Antragsformular zu verwenden.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Riegel
Fachkraft für Naturschutz
08342 911-844-542D 343
Frau Schmid
Fachkraft für Naturschutz
08342 911-366-542D 337
Herr Waldmann
Sachbearbeiter
08342 911-491-542D 331

Entstehende Kosten

50,00 € - 3.000,00 € (Genehmigungsbescheid)

Gesetzliche Grundlagen

Art. 3 Abs. 5 Satz 1 BayNatSchG (ggf. i.V.m. § 67 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)

Formulare

Besonderheiten

Das Merkblatt zur Entsorgung von Kreuzkraut finden Sie hier
Den Antrag auf Zuwendung für die Kosten der Entsorgung von Kreuzkraut beim Maschinenring finden Sie hier
Den Antrag bei Selbstanlieferung von Kreuzkraut finden Sie hier
Informationen zum Ausleihen von Kreuzkraut-Stechern finden Sie hier
Aktuelle Informationen zum Kreuzkraut finden Sie auf den Seiten des LFU

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

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