Natur- und Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmäler

Das Naturschutzgesetz nennt unterschiedliche Schutzgebiete.
Durch die behördliche Festsetzung von Schutzgebieten wie Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Landschaftsbestandteile sowie Naturdenkmäler werden Gebiete oder Einzelschöpfungen der Natur unter besonderen Schutz gestellt. Damit soll die besondere Funktion dieser Gebiete oder Landschaftsbestandteile - wie z. B. die Lebensraumfunktion für gefährdete Tiere und Pflanzen  erhalten bleiben. Schutzgebiete werden in einem naturschutzrechtlichen Verfahren festgesetzt.

Bei Vorhaben in Schutzgebieten wird in der Regel eine Befreiung oder Erlaubnis erforderlich.

Im konkreten Fall wenden Sie sich bitte an die rechtlichen Sachbearbeiter.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

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