Erschwernisausgleich

Ausgleich des arbeitswirtschaftlichen Mehraufwandes, der dem Bewirtschafter einer Feuchtfläche nach § 30 Bundesnaturschutz-gesetz dadurch entsteht, dass er die Bewirtschaftung trotz erhöhtem Arbeitseinsatz beibehält.

 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Riegger
Sachbearbeiterin
08342 911-365-542D 344
Herr Frisch
Naturschutzfachkraft
Frau Reylaender
Naturschutzfachkraft
08342 911-432-97430Schwabenstraße 16
Frau Schaper
Naturschutzfachkraft
08342 911-392-542D 341
Frau Schmid
Naturschutzfachkraft
08342 911-366-542D 343

Besonderheiten

Das Merkblatt zur Entsorgung von Kreuzkraut finden Sie hier
Den Antrag auf Zuwendung für die Kosten der Entsorgung von Kreuzkraut beim Maschinenring finden Sie hier
Den Antrag bei Selbstanlieferung von Kreuzkraut finden Sie hier
Informationen zum Ausleihen von Kreuzkraut-Stechern finden Sie hier
Aktuelle Informationen zum Kreuzkraut finden Sie auf den Seiten des LFU

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

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