Natura 2000 - Arten- und Biotpschutz nach EU-Recht (FFH/SPA/SaP)
Natura 2000 schafft die Voraussetzungen, um in ganz Europa ein zusammenhängendes Netz repräsentativer Lebensräume einzurichten, das die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichert. Dies haben alle EU-Staaten einstimmig beschlossen. Der Freistaat Bayern hat sich mit der Meldung von 674 FFH-Gebieten und der Ausweisung von 84 EU-Vogelschutzgebieten (auch SPAs - Special-Proteted Areas - genannt) am Netz "Natura 2000" beteiligt. Davon liegen im Landkreis Ostallgäu - ganz oder teilweise - 30 FFH- und 2 Vogelschutzgebiete mit einem Anteil von 12,8 bzw. 8,4 % an der Landkreisfläche.
In allen Natura 2000-Gebieten gilt ein Verschlechterungsverbot.
Das heißt, Veränderungen (der Nutzung, Bauvorhaben usw.) sind weiterhin möglich, aber nur, solange die zu schützenden Lebensräume und Arten nicht erheblich beeinträchtigt werden. Als Rechtsgrundlagen dienen die EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) von 1992, die 1998 im deutschen und bayerischen Naturschutzgesetz umgesetzt wurden. Für alle bayerischen EU-Vogelschutzgebiete wurde 2006 zusätzlich die VoGEV (Vogelschutzgebietsverordnung) erlassen.
Darüber hinaus ist bei allen Vorhaben, bei denen eine Beeinträchtigung von streng geschützten Tier- und Pflanzenarten nach § 7 Bundesnaturschutzgesetz (alle europäischen Vogelarten sowie alle Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) nicht auszuschließen ist, eine spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) verpflichtend.
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