Gesundheitsbelehrung nach § 42, 43 IfSG
Voraussetzung für die erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich ist seit dem 01.02.2001 eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.
Ziel der Belehrung ist es, ein Bewusstsein für die Problematik der Übertragung von Krankheitserregern durch Lebensmittel zu schaffen. Sie soll den im Lebensmittelbereich Tätigen in die Lage versetzen, Anhaltspunkte für ein Tätigkeitsverbot bei sich selbst festzustellen und entsprechend handeln zu können.
Um an der Gesundheitsbelehrung teilnehmen zu können, müssen Sie vorab mit dem Gesundheitsamt Ostallgäu einen Termin vereinbaren.
Hinweis:
In den Osterferien 2019 finden bei uns im Hause keine Belehrungen statt.
Notwendige Unterlagen
PersonalausweisEntstehende Kosten
- Sammelbelehrung - 14,00 Euro;
- Einzelbelehrung - 28,00 Euro;
- Ärztebelehrung (für Hausärzte) - 50,00 Euro