Gesundheitsbelehrung nach § 42, 43 IfSG

Voraussetzung für die erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich ist seit dem 01.02.2001 eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.

​Ziel der Belehrung ist es, ein Bewusstsein für die Problematik der Übertragung von Krankheitserregern durch Lebensmittel zu schaffen. Sie soll den im Lebensmittelbereich Tätigen in die Lage versetzen, Anhaltspunkte für ein Tätigkeitsverbot bei sich selbst festzustellen und entsprechend handeln zu können.

Um an der Gesundheitsbelehrung teilnehmen zu können, müssen Sie vorab mit dem Gesundheitsamt Ostallgäu einen Termin vereinbaren.

Hinweis:

In den Osterferien 2019 finden bei uns im Hause keine Belehrungen statt.

Notwendige Unterlagen

Personalausweis

Entstehende Kosten

- Sammelbelehrung -  14,00 Euro;
- Einzelbelehrung -  28,00 Euro;
- Ärztebelehrung (für Hausärzte) -  50,00 Euro

Besonderheiten

Ein- und Nachreichung von Unterlagen Zum Formular

Infos zu vielen Themen der Prävention und Gesundheitsförderung finden Sie auf www.bzga.de
 
Adressen
rund um das Gesundheitswesen (Kliniken, Ärzte, Therapeuten, usw.)

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-623
Fax: 08342 911-650

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