Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot

Genehmigung für LKW über 7,5 t sowie Anhänger hinter LKW an Sonn- und Feiertagen auf öffentlichen Strassen fahren zu dürfen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Zahn
Sachbearbeiterin
08362 93874-13-20Außenstelle Füssen
Frau Kinker
Stellvertreterin
08342 911-182-553D 061
Frau Natterer
Stellvertreterin
08342 911-217-553D 061

Notwendige Unterlagen

Antragsformular

Entstehende Kosten

Je nach beantragter Strecke und Dauer der Ausnahmegenehmigung kostet die Ausnahmegenehmigung zwischen 40 und 310 €/Fahrzeug.

Gesetzliche Grundlagen

Die Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot kann gewährt werden, wenn dringende Bedürfnisse vorliegen, die eine Fahrt am Sonntag rechtfertigen. Wirtschaftliche Überlegungen sind keine dringenden Bedürfnisse.

Formulare

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
Mi.       7.30 - 12.30
Do.      7.30 - 19.00
Fr.       7.30 - 12.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Die weiteren Bereiche:
Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.    7.30 - 16.00
Do.  7.30 - 17.30

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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