Mängel an Kraftfahrzeugen

Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig (abgelaufene Hauptuntersuchung, Fahrzeugmängel, nicht genehmigte Um- und Anbauten, ...), kann die Zulassungsbehörde die Teilnahme des Fahrzeugs am öffentlichen Straßenverkehr untersagen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Bürgerservice
alle Sachbearbeiter
08342/911-444-123Bürgerservice

Notwendige Unterlagen

Zum Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes ist ein entsprechender Prüf- (HU-Untersuchung) oder Werkstattbericht über die erfolgte Reparatur vorzulegen.

Gesetzliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
Mi.       7.30 - 12.30
Do.      7.30 - 19.00
Fr.       7.30 - 12.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Die weiteren Bereiche:
Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.    7.30 - 16.00
Do.  7.30 - 17.30

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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