Erfassung, Bewertung und Weitergabe von Daten

Der öffentliche Gesundheitsdienst muss heute neben traditionellen Überwachungsfunktionen zur gesundheitlichen Gefahrenabwehr und subsidiären Funktionen der Gesundheitsversorgung zunehmend auch gesundheitspolitische Steuerungs- und Regieaufgaben wahrnehmen.

Das Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) vom 24.07.2003 trägt diesem Aufgabenwandel explizit Rechnung. Es verpflichtet den öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern zu einem professionellen Informationsmanagement: Er soll die gesundheitliche Situation der Bevölkerung beobachten, sich die dazu erforderlichen Daten beschaffen und auswerten sowie die Ergebnisse in geeigneter Form der Politik, anderen Institutionen und den Bürgern und Bürgerinnen zur Verfügung stellen.

Das Aufgabenspektrum, das damit verbunden ist, umfasst im Wesentlichen die folgenden Bereiche:

  • Die schnelle Bearbeitung und Weiterleitung von rechtlich vorgeschriebenen Meldungen, z. B. zu übertragbaren Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Das Erfassen, Vorhalten und Auswerten von Basisdaten zur demografischen, sozialen und gesundheitlichen Situation im Zuständigkeitsbereich, um Trends und Handlungsschwerpunkte zu erkennen
  • Eine zeitgemäße Gesundheitsberichterstattung, um wichtige Themen besser in die Politik und in die Öffentlichkeit zu transportieren sowie eine sachliche Grundlage für die Verständigung mit Kooperationspartnern im Gesundheitswesen zu schaffen
  • Aufklärung und Risikokommunikation gegenüber den Akteuren des Gesundheitswesens und gegenüber der Öffentlichkeit
  • Die Initiierung von und Beteiligung an Netzwerken und Gremien, die dem Erhalt und der Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung dienen
  • Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie, Öffentlichkeitsarbeit und die Mitwirkung an Gremien und Netzwerken sind Kernaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes und leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und zur bedarfsgerechten Ressourcenallokation im Gesundheitssystem

Besonderheiten

Ein- und Nachreichung von Unterlagen Zum Formular

Infos zu vielen Themen der Prävention und Gesundheitsförderung finden Sie auf www.bzga.de
 
Adressen
rund um das Gesundheitswesen (Kliniken, Ärzte, Therapeuten, usw.)

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-623
Fax: 08342 911-650

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden