Gaststättenrecht
Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte:
Eine mit Gewinnerzielung erfolgende Bewirtung (auch Vereinsheime), bei der alkoholische Getränke verabreicht werden, ist erlaubnispflichtig nach § 2 Abs. 1 GastG. Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist der Betrieb erlaubnisfrei.
Gewerbsmäßigkeit ist auch dann gegeben, wenn der Gewinn für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Herr Marquardt Sachbearbeiter | 08342 911-322 | -557 | D 163 | |
Notwendige Unterlagen
Zur Erteilung der gaststättenrechtlichen Erlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Pachtvertrag (Kopie)
- Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister (nur für jur. Pers.)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Bescheinigung (Sachkundenachweis) der IHK
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)
Entstehende Kosten
Rahmengebühr für Gaststättenerlaubnis: 100,-- bis 6.000,-- Euro.
Berechnung: 10,-- € pro Gastplatz, 2,50 € pro Gastplatz bei Saal und Terrasse (Wirtschaftsgarten).