Staatliche Aufsicht über die Jagdgenossenschaften, Beratung

Die Jagdgenossenschaft stellt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Sie untersteht der staatlichen Aufsicht der Jagdbehörden. Diese Aufsicht ist eine Rechtsaufsicht und ist darauf beschränkt, dass die Jagdgenossenschaft ihre Aufgaben und Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt. Jede Jagdgenossenschaft wählt einen Jagdvorstand, welcher die Jagdgenossenschaft vertritt. Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlungen bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.

Die Jagdgenossenschaft beschließt z. B. über die Art der Jagdnutzung, über die Art der Verpachtung, über die Erteilung des Zuschlags bei der Jagdverpachtung und über die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Rehbein
Sachbearbeiterin
08342 911-305-557A 173
Frau Böhm
Stellvertreterin
08342 911-306-557A 175
Frau Winkelbauer
Stellvertreterin
08342 911-301-557D 166

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Gesetzliche Grundlagen

§ 9 BJagdG, Art.11 BayJG

Besonderheiten

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist ab dem 01.01.2020 die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.

Prüfungsberichte und Negativerklärungen (nur für Bauträger und Baubetreuer) für das Berichtsjahr 2018 sind weiterhin an das Landratsamt Ostallgäu zu senden. Prüfungsberichte und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind an die IHK für München und Oberbayern zu senden.


Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel, insbesondere zur Änderung des Internet-Impressums, finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern. Für weitere Fragen wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter der Service-Nummer 089/5116-2828 an die IHK für München und Oberbayern.

Anschrift

Sicherheit und Ordnung Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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