Vorzeitige Fahrerlaubnis

Ausnahme vom Mindestalter für eine Fahrerlaubnis.

Für Sie zuständig

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Bürgerservice
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08342/911-444-123Bürgerservice

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular (bei der Gemeinde erhältlich oder unter Formulare)
  • Kontrollblatt mit Unterschrift
  • biometrisches Foto
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest
  •  

    ---
    zusätzlich bei vorzeitiger Erteilung der Klasse T:
      
    • Beiblatt zum Antrag (s. Formulare)
    • Stellungnahme der Eltern  

     

    • Medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
      (Hierüber erhält der Antragsteller gesondert Mitteilung.)

     

     ---
    zusätzlich bei vorzeitiger Erteilung der Klasse B:
     

    • Kopie des Ausbildungsvertrages
    • Arbeitszeitbescheinigung des Arbeitgebers; ggf. Arbeitszeitbescheinigung des Arbeitgebers der Eltern
    • Ggf. Busverbindungen (falls ein Nachbarlandkreis betroffen ist)
    • Je nach Sachverhalt können auch noch andere Nachweise gefordert werden.

    Entstehende Kosten

    Ausnahmegenehmigung Klasse T

    50,00 € 

     
    Ausnahmegenehmigung Klasse B

    100,00 € 

     
    Medizinisch-psychologisches Gutachten    

    ca. 250,00 € 

     

    Bemerkungen

    Vorzeitige Erteilung der Klasse T:
    Eine Ausnahme vom Mindestalter für die Klasse T kann für Führerscheinbewerber ab 15 Jahren erteilt werden, wenn der landwirtschaftliche Betrieb ohne die Mithilfe des Jugendlichen in seiner Existenz bedroht wird. Hierzu wird von der Führerscheinstelle in jedem Fall eine Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Kaufbeuren eingeholt.

    Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kaufbeuren eine Einschätzung zu holen, ob ein Antrag auf vorzeitige Erteilung der Klasse T in Ihrem Fall befürwortet werden kann.
    Telefon: 08341 9002-0 
    E-Mail:
     
    poststelle@aelf-kf.bayern.de

    Vorzeitige Erteilung der Klasse B:
    Die Ausnahmegenehmigung der Klasse B kann Führerscheinbewerbern ab 17 Jahren nur unter sehr engen Voraussetzungen erteilt werden. In der Regel ist die Genehmigung nicht möglich. Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen außergewöhnliche Umstände vorliegen. 
    Genauere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen.
     

    Formulare

    Merkblätter

    Besonderheiten

    Klasse T:
    Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kaufbeuren eine Einschätzung zu holen, ob der Antrag auf vorzeitige Erteilung der Klasse T befürwortet werden kann.
    Telefon: 08341 9002-0 
    E-Mail: 
    poststelle@aelf-kf.bayern.de

    Klasse B:
    Die Ausnahmegenehmigung der Klasse B kann nur unter sehr engen Voraussetzungen erteilt werden. In der Regel ist die Genehmigung nicht möglich. Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen außergewöhnliche Umstände vorliegen.
     

    Anschrift

    Landratsamt Ostallgäu
    Schwabenstraße 11
    87616 Marktoberdorf
    Telefon: 08342 911-0
    Fax: 08342 911-551

    Öffnungszeiten

    Bürgerservice:
    Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
    Mi.       7.30 - 12.30
    Do.      7.30 - 19.00
    Fr.       7.30 - 12.30

    Nur nach Terminvereinbarung.
    Die weiteren Bereiche:
    Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
    Di.    7.30 - 16.00
    Do.  7.30 - 17.30

    Anschrift

    Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
    Herzogstr. 3
    87629 Füssen
    Telefon: 08362 93874-0
    Fax: 08362 93874-20

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
    zusätzlich
    Do.: 14.00 - 17.30

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