Anerkennung (Beurkundung) der Vaterschaft

Die Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, kann beim Jugendamt, Standesamt oder bei einem Notar durch Beurkundung erfolgen. Sie ist schon vor der Geburt des Kindes möglich.

Damit die Anerkennung wirksam werden kann, muss ihr die Mutter des Kindes zustimmen. Auch die Zustimmung zur Anerkennung muss beurkundet werden; dies kann ebenfalls vor dem Jugendamt, dem Standesbeamten oder einem Notar geschehen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Huber
Sachbearbeiterin
08342 911-258-501J 001
Frau Möller
Sachbearbeiterin
08342 911-463-501J 003
Frau Pelzl
Sachbearbeiterin
08342 911-251-501J 003
Frau Rauch
Sachbearbeiterin
08342 911-132-501J 006
Herr Wintergerst
Sachbearbeiter
08342 911-252-501J 005

Notwendige Unterlagen

  1. Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der Eltern / des Elternteils
  2. Geburtsurkunde des Kindes (außer bei vorgeburtlicher Beurkundung)

Entstehende Kosten

Beurkundungen beim Jugendamt sind kostenfrei.

Gesetzliche Grundlagen

§ 59 SGB VIII

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
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Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

>Kontaktinformationen

Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

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