Anerkennung (Beurkundung) der Vaterschaft
Die Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, kann beim Jugendamt, Standesamt oder bei einem Notar durch Beurkundung erfolgen. Sie ist schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Damit die Anerkennung wirksam werden kann, muss ihr die Mutter des Kindes zustimmen. Auch die Zustimmung zur Anerkennung muss beurkundet werden; dies kann ebenfalls vor dem Jugendamt, dem Standesbeamten oder einem Notar geschehen.
Notwendige Unterlagen
- Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der Eltern / des Elternteils
- Geburtsurkunde des Kindes (außer bei vorgeburtlicher Beurkundung)
Entstehende Kosten
Beurkundungen beim Jugendamt sind kostenfrei.
Gesetzliche Grundlagen
§ 59 SGB VIII