Sorgeregister

Im Sorgeregister sind alle Erklärungen zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge für die Kinder gespeichert, die im Landkreis Ostallgäu geboren wurden.

Wurde für ein nichteheliches Kind keine gemeinsame Sorge erklärt, kann der Mutter eine Bescheinigung über ihre alleinige Sorge erteilt werden (Negativbescheinigung). Diese dient als Nachweis bei anderen Behörden oder Institutionen (Schule, Versicherungen, Banken usw.).

Eine Negativbescheinigung kann nur von der Mutter entweder beim Wohnsitzjugendamt oder beim Geburtsjugendamt angefordert werden.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Hunger
Sachbearbeiterin
08342 911-539-501J 001

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten

Gesetzliche Grundlagen

§ 58a SGB VIII

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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