Befahren gesperrter Straßen und Wege

Wer einen Weg befahren möchte, der durch Verkehrszeichen gesperrt ist, braucht eine Ausnahmegenehmigung.
Grundsätzlich stellt die Ausnahmegenehmigung die Behörde auf, die den Weg gesperrt hat.
Wird eine Genehmigung für ein ganzes Gebiet benötigt, welches über den Zuständigkeitsbereich einer Gemeinde hinaus geht, kann die Ausnahmegenehmigung das Landratsamt erteilen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Zahn
Sachbearbeiterin
08362 93874-13-20Außenstelle Füssen
Frau Kinker
Stellvertreterin
08342 911-182-553D 061
Frau Natterer
Stellvertreterin
08342 911-217-553D 061

Notwendige Unterlagen

Formloser Antrag und Lageplan, wo die entsprechenden Straßen gekennzeichnet sind, für die eine Ausnahmegenehmigung benötigt wird.

Formulare

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
Mi.       7.30 - 12.30
Do.      7.30 - 19.00
Fr.       7.30 - 12.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Die weiteren Bereiche:
Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.    7.30 - 16.00
Do.  7.30 - 17.30

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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