Luft- und Schienenverkehr
Luftfahrzeuge sind Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- u. Fesselballone, Drachen, Fallschirme, Flugmodelle und sonstige für die Benutzung des Luftraumes bestimmte Geräte.
Deutsche Luftfahrzeuge dürfen nur verkehren, wenn sie zum Luftverkehr zugelassen sind.
Genehmigungen zum Fliegen sind über das Landratsamt Ostallgäu -Untere Verkehrsbehörde- an die Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern zu richten.
Bei Fragen zum Schienenverkehr wenden Sie sich an die Deutsche Bahn Netz AG. Zur Beschilderung an den Bahnübergängen können sie sich auch an das Landratsamt Ostallgäu –Untere Verkehrsbehörde- wenden.