Fahrgastbeförderungsschein

Einer zusätzlichen Erlaubnis zur allgemeinen Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder auch Personenbeförderungsschein) bedarf,
 
  • wer einen Krankenkraftwagen führt,
  • wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig bis zu acht Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

 

Grundsätzlich wird die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung befristet für nicht mehr als fünf Jahre erteilt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres.

Für Sie zuständig

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Bürgerservice
alle Sachbearbeiter
08342/911-444-123Bürgerservice

Notwendige Unterlagen

  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde Ihres Führerscheines (nur wenn dieser nicht vom LRA Ostallgäu ausgestellt wurde)
  • EU-Scheckkartenführerschein (in Kopie)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ggf. alten Fahrgastbeförderungsschein (in Kopie)
  • Ärztliches Gutachten (Anlage 5 Nr. 1 zur FeV)
  • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Nr. 2 FeV)
  • Erweitertes Führungszeugnis der Belegart "OE" (bei der Gemeinde zu beantragen und direkt an das Landratsamt zu schicken)

 

  • Nachweis, dass der Antragsteller eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 FeV aufgeführten Staaten seit mindestens 2 Jahren  bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr - besitzt, oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen hat

 

Bei erstmaliger Erteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr:

  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 FeV

 

Zusätzlich bei Eintragung Krankenkraftwagen:

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (min. 9 UE)

 

Entstehende Kosten

Erteilungsgebühr

38,80€ 

Verlängerungsgebühr 

32,90€ 

 

Gesetzliche Grundlagen

Bei der Beantragung eines Personenbeförderungsscheines ist auch der "alte" Führerschein in einen EU-Scheckkartenführerschein umzutauschen.

Formulare

Merkblätter

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
Mi.       7.30 - 12.30
Do.      7.30 - 19.00
Fr.       7.30 - 12.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Die weiteren Bereiche:
Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.    7.30 - 16.00
Do.  7.30 - 17.30

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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