Halterauskünfte aus dem Fahrzeugregister

Ausführliche Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem BayernPortal.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Bürgerservice
alle Sachbearbeiter
08342/911-444-123Bürgerservice
Zulassungsstelle Füssen
alle Sachbearbeiter
08362/93874-0-20

Notwendige Unterlagen

Schriftliche Begründung (per Brief oder Fax), warum die Auskunft benötigt wird.

Entstehende Kosten

Auskunftsgebühr: 5,10 €/Fahrzeug

Gesetzliche Grundlagen

Die Auskunft aus dem Fahrzeugregister ist datenschutzrechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass er diese im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr benötigt.

Formulare

  • Antrag Halterauskunft
    Nach § 39 Straßenverkehrsgesetz dürfen Fahrzeug- u. Halterdaten nur übermittelt werden,

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
Mi.       7.30 - 12.30
Do.      7.30 - 19.00
Fr.       7.30 - 12.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Die weiteren Bereiche:
Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.    7.30 - 16.00
Do.  7.30 - 17.30

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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