Umschreibung ausländischer Führerscheine

KEIN Wohnsitz im Bundesgebiet
Für einen Urlauber in der Bundesrepublik Deutschland gilt: Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen für den Zeitraum ihres begrenzten Aufenthalts im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) haben.

Wohnsitz im Bundesgebiet

  • EU-Führerscheine werden unbeschränkt anerkannt und müssen auch nicht umgeschrieben werden. Es ist jedoch auf die Geltungsdauer des Führerscheins zu achten.  

 

  • Führerscheine außerhalb der EU sind innerhalb 6 Monate ab Wohnsitznahme umzuschreiben. Nach 6 Monaten berechtigen sie in Deutschland nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Um Führerscheine umschreiben zu können, ist i.d.R. die theoretische und praktische Führerscheinprüfung abzulegen. Eine Liste der Staaten, die von der Prüfungspflicht befreit sind, finden Sie hier.

Bersonderheit bei Anerkennung ukrainischer Führerscheine:
Gemäß aktueller EU-Verordnung können Geflüchtete aus der Ukraine ihren ukrainischen Führerschein weiterhin in EU-Ländern benutzen, ohne diesen gegen einen EU-Führerschein umtauschen oder eine neue Fahrprüfung ablegen zu müssen. Diese Führerscheine werden allerdings nur solange in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt, wie dem Führerscheininhaber ein vorübergehender Schutz gewährt wird.

 

LKW- und Busfahrer*innen in der EU benötigen einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Nachweise aus der Ukraine werden in der EU nicht 1:1 anerkennt. Hier muss nach Maßgabe des Mitgliedsstaates eine ergänzende Ausbildung und Prüfung erfolgen. In Deutschland ist eine solche Ausbildung/Prüfung jedoch noch nicht etabliert.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Bürgerservice
alle Sachbearbeiter
08342/911-444-123Bürgerservice

Notwendige Unterlagen

  • Ausländischer Führerschein
  • Deutsche Übersetzung des ausländischen Führerscheins
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Biometrisches Lichtbild (35 x 45) - nicht älter als ein Jahr
  • Unterschriebenes Kontrollblatt
  • Unbedenklichkeitserklärung

Entstehende Kosten

Die Gebühren bewegen sich zwischen 31,00 und 40,00 €;

Gesetzliche Grundlagen

§§28-31 und Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Formulare

Merkblätter

Besonderheiten

Bei der Umstellung einer ausländischen Fahrerlaubnis auf eine deutsche sind je nach Herkunftsland verschiedene Voraussetzungen nötig. Bitte erkundigen Sie sich hierfür bei der Führerscheinstelle.

 

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
Mi.       7.30 - 12.30
Do.      7.30 - 19.00
Fr.       7.30 - 12.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Die weiteren Bereiche:
Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.    7.30 - 16.00
Do.  7.30 - 17.30

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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