Beurkundung des Unterhalts

Ein unterhaltsberechtigtes Kind kann vom zahlungspflichtigen Elternteil die Beurkundung des Unterhaltsanspruches verlangen. Dies gilt auch dann, wenn der/die Pflichtige den Unterhalt regelmäßig, pünktlich und in vollem Umfang bezahlt. Die Urkunde kann beim Jugendamt oder bei einem Notar aufgenommen werden.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Huber
Sachbearbeiterin
08342 911-258-501J 001
Frau Möller
Sachbearbeiterin
08342 911-463-501J 003
Frau Pelzl
Sachbearbeiterin
08342 911-251-501J 003
Frau Rauch
Sachbearbeiterin
08342 911-132-501J 006
Herr Wintergerst
Sachbearbeiter
08342 911-252-501J 005

Notwendige Unterlagen

  1. Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Unterhaltspflichtigen
  2. Die Höhe des Unterhalts und der Zeitpunkt der Zahlung muss bereits geklärt sein (evtl. Schreiben des Jugendamtes, Rechtsanwalts)

Entstehende Kosten

Beurkundungen beim Jugendamt sind kostenfrei.

Gesetzliche Grundlagen

§ 59 SGB VIII, § 60 SGB VIII

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

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Der Bürgerservice:
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Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
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>Kontaktinformationen

Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

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