Diebstahl/Verlust des Kfz.-Kennzeichens

Ausführliche Informationen finden Sie auf dem BayernPortal.

Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen muss eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs erfolgen. Die verlorenen Schilder werden für 10 Jahre gesperrt und zur Fahndung ausgeschrieben. So wird sichergestellt, dass die Schilder bei einem Fund nicht missbräuchlich verwendet werden.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Bürgerservice
alle Sachbearbeiter
08342/911-444-123Bürgerservice
Zulassungsstelle Füssen
alle Sachbearbeiter
08362/93874-0-20

Notwendige Unterlagen

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Evtl. vorhandenes Kennzeichen

Entstehende Kosten

Die entstehenden Kosten können Sie der Gebührenübersicht unter dem Punkt "Merkblätter" entnehmen.

Für das Prägen von Kennzeichen können zusätzliche Kosten entstehen.

Formulare

Merkblätter

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
Mi.       7.30 - 12.30
Do.      7.30 - 19.00
Fr.       7.30 - 12.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Die weiteren Bereiche:
Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.    7.30 - 16.00
Do.  7.30 - 17.30

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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