Änderung von Halterdaten

Ausführliche Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem BayernPortal.

Bei Umzug innerhalb oder von außerhalb des Landkreises ist der Fahrzeughalter verpflichtet, die Änderungen sofort in den Fahrzeugpapieren auf den aktuellen Stand zu bringen. Dies gilt auch bei Änderungen des Namens, z.B. durch Heirat.

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Bundesweite Kennzeichenmitnahme

Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, kann seit 2015 sein Kfz-Kennzeichen bundesweit mitnehmen.​

Voraussetzungen:

 -   das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Ummeldung zugelassen sein
 -   die Vorlage der Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung
 Teil II ist bei einer Mitnahme nicht erforderlich.


Ausnahme:
Ist noch ein alter Kfz-Brief vorhanden (Zuteilung vor dem 01.10.2005), so muss dieser zum Umtausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt werden.

Von der Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme muss nicht Gebrauch gemacht werden. Es kann selbstverständlich auch ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks beantragt werden. Eine Umschreibung auf die neue Adresse ist jedoch in jedem Fall erforderlich.

Eine Adressänderung können Sie über das Bürgerserviceportal auch online abwickeln.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Bürgerservice
alle Sachbearbeiter
08342/911-444-123Bürgerservice
Zulassungsstelle Füssen
alle Sachbearbeiter
08362/93874-0-20

Notwendige Unterlagen

Adressänderung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ggf. Fahrzeugbrief (wenn noch alte Papiere vorhanden sind)
  • Berichtigter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bei Firma: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Ggf. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten

Bei einer Kennzeichenänderung zusätzlich:

  • Aktuelle Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • SEPA-Lastschriftmandat

Entstehende Kosten

Die entstehenden Kosten können Sie der Gebührenübersicht unter dem Punkt "Merkblätter" entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten für das Prägen von Kennzeichen anfallen können.

Formulare

Merkblätter

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
Mi.       7.30 - 12.30
Do.      7.30 - 19.00
Fr.       7.30 - 12.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Die weiteren Bereiche:
Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.    7.30 - 16.00
Do.  7.30 - 17.30

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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