Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges

Sie können Ihr Fahrzeug jederzeit außer Betrieb setzen, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb nehmen möchten. Eine Vorsprache oder Vollmacht des Halters ist nicht erforderlich. Die Außerbetriebsetzung kann bei der Zulassungsbehörde in Deutschland beantragt werden.

Ausführliche Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem BayernPortal.

Diesen Vorgang können Sie über das Bürgerserviceportal auch online abwickeln.

Hierfür müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I, sowie die Siegelplaketten auf den Kennzeichen mit Sicherheitscodes versehen sein. Diese Dokumente werden seit dem 01.01.2015 ausgegeben.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Bürgerservice
alle Sachbearbeiter
08342/911-444-123Bürgerservice
Zulassungsstelle Füssen
alle Sachbearbeiter
08362/93874-0-20

Notwendige Unterlagen

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder

Entstehende Kosten

Die entstehenden Kosten können Sie der Gebührenübersicht unter dem Punkt "Merkblätter" entnehmen.

Formulare

Merkblätter

Besonderheiten

Ein außer Betrieb gesetztes Kfz kann innerhalb von sieben Jahren jederzeit wieder zum Verkehr zugelassen werden, wenn die Fahrzeugpapiere und eine gültige Hauptuntersuchung vorhanden sind.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
Mi.       7.30 - 12.30
Do.      7.30 - 19.00
Fr.       7.30 - 12.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Die weiteren Bereiche:
Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.    7.30 - 16.00
Do.  7.30 - 17.30

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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