Kennzeichnung und Kenntlichmachung von Lebensmitteln

Die Kennzeichnung dient dazu, den Verbraucher über das Lebensmittel bezüglich
 

  • Art (Verkehrsbezeichnung)
  • Aufbewahrung (Kühlung)
  • Mindesthaltbarkeit (Datum)
  • Beschaffenheit bzw. Zusammensetzung (Zutaten)
  • Hersteller

 

etc. zu informieren, soweit dies vom Gesetzgeber verlangt wird.
 

In der Regel ist die Kennzeichnung auf verpackten Lebensmitteln detaillierter anzubringen als auf den Schildern bei unverpackten Lebensmitteln (z. B. in Bedienungstheken oder in Gaststätten).

 

Die Kenntlichmachung dient dazu, den Verbraucher über Stoffe zu informieren, die einem Lebensmittel zugesetzt wurden (Zusatzstoffe), um eine Verbesserung im Hinblick auf
 

  • das Aussehen
  • den Geschmack
  • den Geruch
  • die längere Haltbarkeit

 

etc. zu erzielen.

 

In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass Lebensmittel auch ohne Zusatzstoffe hergestellt werden können und dennoch verkehrs- und verzehrsfähig sind.

Diese Forderungen gelten für unverpackte und verpackte Lebensmittel in gleichem Maße, egal ob diese mit oder ohne Gewinnabsicht an die Verbraucher abgegeben werden.

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Veterinäramt
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08342/911-213 od. 214

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

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