Probenentnahme im Verdachtsfall
Steht ein Futtermittel in Verdacht, für Tiere (und damit evtl. auch für den Menschen) aufgrund der Beschaffenheit, Verderbheit etc. gesundheitsschädlich zu sein, können nach detailierter Beschreibung einer sachverständigen Person (z. B. Tierarzt) Futtermittelproben von amtlicher Seite gezogen werden. (Ablauf der Probennahme wie Planprobe).
Für Sie zuständig
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Veterinäramt Fachkundige Stelle | 08342/911-213 od. 214 | | | |
Entstehende Kosten
Im Einzelfall können Kosten entstehen.