Probenentnahme im Verdachtsfall

Steht ein Futtermittel in Verdacht, für Tiere (und damit evtl. auch für den Menschen) aufgrund der Beschaffenheit, Verderbheit etc. gesundheitsschädlich zu sein, können nach detailierter Beschreibung einer sachverständigen Person (z. B. Tierarzt) Futtermittelproben von amtlicher Seite gezogen werden. (Ablauf der Probennahme wie Planprobe).

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Veterinäramt
Fachkundige Stelle
08342/911-213 od. 214

Entstehende Kosten

Im Einzelfall können Kosten entstehen.

Besonderheiten

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Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342/911-214
Fax: 08342/911-559

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