Überwachung der Futtermittelhersteller, Ziehung von Planproben

Gesetzliche Grundlage der Probennahme für die amtliche Futtermittelkontrolle ist u. a. die Futtermittel-Probennahme- und Analyse-Verordnung (FPA) in der jeweils aktuellen Fassung. In ihr ist die Vorgehensweise und der Umfang zur Futtermittelprobennahme festgelegt.

Ablauf bei Handel, Hersteller und Landwirten (Planproben):

  • Umfang der Partie gemäß FPA festlegen (mind. 4 Packungen)
  • nur original verschlossene Packungen sind probennnahmefähig
  • Sammelproben (ca. 4 kg) bilden, daraus i. d. Regel drei Endproben bilden 
  • in speziellen Versandtüten verpacken und an das LGL Süd in Oberschleißheim schicken
  • dazu detailiertes Probennahme-Protokoll ausfüllen
  • bei loser Ware Identität und Ausschluss von Beimengungen prüfen (Erklärung beilegen) 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Veterinäramt
Fachkundige Stelle
08342/911-213 od. 214

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Besonderheiten

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 Anfahrtsskizze Landratsamt

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342/911-214
Fax: 08342/911-559

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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