Beurkundungen und Sorgeregister

Für bestimmte Erklärungen im Bereich des Familienrechts ist eine öffentliche Beurkundung vorgeschrieben.
 
Beurkundungen der Vaterschaft, des Unterhalts oder des gemeinsamen Sorgerechts können beim Jugendamt vorgenommen werden.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Wolfseher
Arbeitsgruppenleiter
08342 911-370-501J 001

Entstehende Kosten

Die Beurkundung beim Jugendamt ist kostenfrei.

Gesetzliche Grundlagen

§§ 58a, 59 SGB VIII

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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