Qualifizierung und Fortbildung

Um ihre Eignung zu belegen, müssen Tagespflegepersonen "über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben". Darüber hinaus muss sich die Tagespflegeperson bereit erklären an jährlichen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Qualifizierungskurse und Fortbildungen werden vom Jugendamt angeboten und/oder in Zusammenarbeit mit anderen Trägern veranstaltet.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Storf
Fachberatung
08342 911-472-501J 213

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten

Besonderheiten

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Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

>Kontaktinformationen

Frau Storf ist teilzeitbeschäftigt. Diese erreichen Sie am besten ganztags von Montag bis Donnerstag.

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