Gastschulbeitragswesen / Gastschulantrag

Kommunale Schulaufwandsträger können für jeden Gastschüler einen Gastschulbeitrag und für Gastschüler an Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung Kostenersatz von den jeweiligen Schulaufwandsträgern verlangen. Bei Schülern mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Bayerns sowie bei Schülern die eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes besitzen, ist Beitrags- und Kostenschuldner der Freistaat Bayern.

Für die Berechnung des Gastschulbeitrags/Kostenersatzes sind die Schülerzahlen zu den jeweiligen Stichtagen maßgebend. Bei den Realschulen und Gymnasien ist es der 01.10. eines jeden Jahres. Bei der Technikerschule, Berufsschule und den Förderzentren der 20.10 und bei der Landwirtschaftsschule ist Stichtag der 10.11. eines jeden Jahres.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr.: 7.30 - 12.30
Di.:    7.30 - 16.00
Do.:   7.30 - 17.30

sowie nach Terminvereinbarung.

Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.      7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 13.00

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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