Rechnungsprüfung
Rechtliche Grundlagen
Den rechtlichen Rahmen für die örtliche Rechnungsprüfung bilden insbesondere die Artikel 89, 90 und 92 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO). Danach müssen Landkreise ein Rechnungsprüfungsamt einrichten. Dieses ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Es untersteht unmittelbar dem Landrat.
Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts
Die Kreisrechnungsprüfung unterstützt den Landkreis bei der Erreichung seiner Ziele und wirkt als sachverständiger Gutachter und Berater für die Verwaltung und für die politischen Entscheidungsorgane. Die Rechnungsprüfung erstreckt sich vorrangig auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze. Insbesondere ist darauf zu achten,
- ob die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
- ob die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen begründet und belegt sind sowie der Jahresabschluss ordnungsgemäß aufgestellt ist,
- ob wirtschaftlich und sparsam verfahren wird und
- ob die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.
Die Kreisrechnungsprüfung des Landkreises Ostallgäu umfasst auch die Prüfung der Wirtschaftsführung der kreiseigenen Senioren- und Pflegeheime.
In Form von Kassenprüfungen werden die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsmäßiges Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung geprüft. Weitere Prüfungen sind dem Kreisrechnungsprüfungsamt aufgrund Satzungsbestimmungen oder sonstiger Vereinbarungen zugewiesen. Besondere Aufträge zur Prüfung der Verwaltung können durch den Kreistag und durch den Landrat erteilt werden.
Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss berät über die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes und leitet diese dem Kreistag im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses weiter. Eventuell ergänzt er diese Feststellungen durch eigene Stellungnahmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird durch das Rechnungsprüfungsamt unterstützt, das die Funktion eines Sachverständigen ausübt.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
---|
Frau Wörz Leiterin Stabsstelle | 08342 911-312 | -542 | C 415 |  |