Veterinäramt

Neuerung ab 01.08.2023: Meldeverpflichtung für Unternehmer, die Schweine, Schafe oder Ziegen halten in der HI-Tier


Aufgrund neuer EU-rechtlichen Vorgaben sind Unternehmer, die Schafe, Ziegen oder Schweine halten verpflichtet, bei Verbringungen der genannten Tierarten, die erforderlichen Angaben innerhalb von sieben Tagen in HIT-Datenbank zu erfassen. Diese Vorgabe gilt für alle Verbringungen in die Betriebe und aus diesen heraus. Sie gilt nicht für Geburten, Verendungen/Tötungen im Betrieb oder bei Hausschlachtungen.

Der Meldeverpflichtung unterliegen alle Unternehmer (alle natürlichen und juristischen Personen), die für Schafe, Ziegen oder Schweine verantwortlich sind. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Verantwortlichkeit nur vorübergehend besteht, insofern unterliegen auch Transportunternehmen, die die vorgenannten Tierarten transportieren, dieser Meldeverpflichtung.

Für betroffene Unternehmer mit Sitz in Bayern bedeutet dies, dass zukünftig bei Verbringung folgende Angaben in der HIT-Datenbank zu erfassen sind:

1. Gesamtzahl der verbrachten Tiere

2. Registriernummer des Herkunfts- bzw. Bestimmungsbetriebes

3. Zu- bzw. Abgangsdatum

Stammen die Tiere aus einem anderem Mitgliedsstaat oder aus deinem Drittland, ist anstelle der Registriernummer das jeweilige Land anzugeben.

Die EIngabe der erforderlichen Daten in die HIT-Datenbank kann durch die Unternehmer selbst oder mittels Meldekarte über die Regionalstelle (LKV Bayern e.v.) erfolgen. Eine Anleitung zur Eingabe in die HIT-Datenbank finden Sie jeweils für

Schwein unter:
Schwein

und Schaf/Ziege unter:
Schaf/Ziege

Die Stichtagsmeldungen zum Anfang des Jahres bleiben davon unberührt.

Weitere Informationen finden Sie auch direkt in der HI-Tier in Bereich Schweine- bzw. Schaf/Ziegendatenbank.



Aktuelle Informationen zum Tierarzneimittelgesetz

Am 01.01.2023 hat sich das Tierarzneimittelgesetz in Deutschland geändert. Durch diese Änderungen gelten ab 2023 neue gesetzliche Regelungen zur Meldepflicht und zum Antibiotika-Einsatz bei Tieren. Sie betreffen die Tierarten: Rind, Schwein, Huhn und Pute.

Mit den Informationsschreiben zu den einzelnen Tierarten möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben: erstinformation_rind.pdf (bayern.de)erstinformation_schwein.pdf (bayern.de)erstinformation_gefluegel.pdf (bayern.de)


Detaillierte Informationen zum neuen Tierarzneimittelrecht haben wir hier für sie zusammengefasst:

neues Tierarzneimittelrecht

Zusätzliche Informationen finden Sie hier:

Internetseite der Regierung von Schwaben:
Informationen des Sachgebiets 54 - Verbraucherschutz, Veterinärwesen - Regierung von Schwaben (bayern.de)

QR-Code Regierung von Schaben 

Projekt-Homepage LGL:
Umsetzung Antibiotikaminimierungskonzept (bayern.de)
 
QR-Code LGL 

Tierhalterhotline:
09131 6808 7777




Große Beutegreifer - Herdenschutz und Prävention

Die Rückkehr der großen Beutegreifer (Luchs, Wolf und Bär), vor allem des Wolfes, stellen Nutztierhalter teilweise vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere bei der Ausübung einer extensiven Beweidung. Präventionsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Herdenschutzes, sollen mögliche Konflikte minimieren. Das wichtigste Instrument hierbei stellt eine wolfsabweisend ausgerüstete Einzäunung dar. Im Rahmen der „Bayerischen Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf“ (FöRIHW) werden Weidetierhalter von der Bayerische Staatsregierung seit der Weidesaison 2020 bei Präventionsmaßnahmen in vom Wolf betroffenen Gebieten umfassend unterstützt. Der Vollzug der Förderrichtlinie sowie die Beratung zum Herdenschutz in Bayern erfolgt durch die Landwirtschaftsverwaltung.

Weitere Informationen sind unter folgenden Links zu finden:
• Herdenschutz - LfU Bayern
• Herdenschutz - Institut für Tierzucht - LfL (bayern.de)





Allgemeines zur Geflügelpest

 

 
Alle Geflügelhalter im Landkreis Ostallgäu stehen in der Pflicht, dem Veterinäramt (Tel. 08342/911-214 oder Email an 
veterinaeramt@lra-oal.bayern.de) unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere ihre Tierhaltung anzuzeigen. Halter (auch Hobbyhaltung mit geringer Tierzahl), die das noch nicht umgesetzt haben, werden gebeten Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza, an der insbesondere Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse erkranken können. Singvögel und Tauben sind hingegen nur sehr selten betroffen. Bürgerinnen und Bürger sollten tote Wildvögel nicht selbstständig einsammeln, sondern dem zuständigen Veterinäramt melden, damit die Tiere sicher geborgen und untersucht werden können. Besonders wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, wird dringend um eine enstprechende Information des Veterinäramtes gebeten.



Geflügelpest-Risiko in Bayern moderat

Information zur aktuellen Risikobewertung für das Auftreten der Geflügelpest/HPAI in Bayern

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) kommt in seiner aktuellen Risikobewertung vom 07.12.2023 zu dem Ergebnis, dass für Bayern derzeit noch ein moderates Risiko für den Eintrag des Erregers der Geflügelpest (H5N1) in Geflügelhaltungen durch den Kontakt mit Wildvögeln besteht. Die Einhaltung der rechtlich vorgegebenen Maßnahmen zur Biosicherheit wird dabei stets vorausgesetzt. Insbesondere in der Nähe von vermehrten HPAI-Fällen bei Wildvögeln (ersten positiven Funde wurden im Landkreis am Lech festgestellt, im Landkreis Ostallgäu und der kreisfreien Stadt Kaufbeuren: entlang der Wertach und ihren Seen) ist aber das Einschleppungsrisiko für Geflügelhaltungen erhöht. Enstprechende Schutzmaßnahmen sind in diesen Fällen weiterhin zu ergreifen. Eine Änderung der Risikobeurteilung ist aufgrund des dynamischen Seuchengeschehens wahrscheinlich und kurzfristig möglich!

Aufgrund der endemischen Entwicklungstendenz der AI und mit den Zugvogelbewegungen im Herbst kann es überdies wieder zu einem Aufflammen der Geflügelpest kommen. Zur Überprüfung der Biosicherheit im eigenen Betrieb können Tierhalter die so genannte "AI-Risikoampel" (https://risikoampel.uni-vechta.de/) der Universität Vechta kostenlos und anonym verwenden.

Vorsicht ist weiterhin bei der Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe geboten. Hier kann zudem die Schwierigkeit bei der Nachverfolgung der abgegebenen Vögel im Falle eine H5N1-Eintrages unvorhersehbare Auswirkungen auf die Seuchenverbreitung haben.

Bei Geflügelausstellungen muss mit großer Vorsicht unter Beachtung des regionalen Risikos vorgegangen werden. Die Ausrichtung von Geflügelaussstellungen oder -märkten verlangt geeeignete Biosicherheits- und Tiergesundheitsanforderungen, um eine Verschleppung der Geflügelpest zu verhindern. Die Rückverfolgbarkeit der Tiere muss jederzeit sichergestellt sein.
Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind gemäß Geflügelpestschutzverordnung Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten oder im Falle eines Seuchenverdachts die zuständige Behörde zu informieren. Das Veterinäramt Ostallgäu ist für Bürgerinnen und Bürger telefonisch (08342/911-220) oder per E-Mail (veterinaeramt@lra-oal.bayern.de) zu erreichen.


Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: https://www.landkreis-ostallgaeu.de/allgemeinverfuegungen.html

Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest 

 
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) und die Klassische Schweinepest (KSP) sind hoch ansteckende Viruserkrankungen mit seuchenhaftem Verlauf. Die Seuchen befallen ausschließlich Wild- und Hausschweine; für den Menschen sind sie ungefährlich. Es handelt sich um gelistete Tierseuchen der Kategorie A (früher anzeigepflichtige Tierseuchen). 
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Ein Ausbruch hat enorme wirtschaftliche Schäden zur Folge. Auch kann er mit erheblichem Leid der betroffenen Tiere verbunden sein.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich bereits seit Jahren im östlichen Europa aus und hat im September 2020 nun auch die Bundesrepublik Deutschland erreicht. Das Seuchengeschehen in Brandenburg und Sachsen ist damit alarmierend näher an Bayern herangerückt (ca. 250 km). Eine Einschleppung nach Bayern oder ins Ostallgäu ist jederzeit möglich.

Insbesondere die Schweine haltenden Betriebe und die Jägerschaft müssen deshalb verstärkt über die möglichen Gefahren der Viruskrankheit informiert sein. Eine Einschleppung muss so gut es geht verhindert werden und ein Auftreten frühzeitig erkannt werden. Die Mitarbeit der Schweinehalter und der Jäger sind hier entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem. 

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Ausführliche Informationen zur Afrikanischen Schweinepest erhalten sie im Internet unter folgenden Links:



Informationen vom Friedrich-Loeffler-Institut inklusive aktueller Ausbreitungskarten:

Afrikanische Schweinepest: Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de)
 


FAQs zur ASP vom Friedrich-Loeffler-Institut:

Informationen des FLI: FAQ Afrikanische Schweinepest, Stand 03.12.2020 (openagrar.de)




Informationen zur ASP vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

BMEL - Tierseuchen - Afrikanische Schweinepest (ASP): Informationen zu Fällen in Deutschland bei Wildschweinen
 



Hinweise für Landwirte zum Schutz vor Tierseuchen vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

BMEL - Publikationen - Schutz vor Tierseuchen – was Landwirte tun können



Informationen zur ASP vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:

 

Tiergesundheit: Afrikanische Schweinepest (ASP) (African swine fever) (bayern.de)

Informationen zur ASP-Früherkennung bei Schwarzwild:

 

Empfehlungen: ASP-Früherkennung - Was ist zu tun, wenn verendetes Schwarzwild gefunden wird? (openagrar.de)



Hinweise zur Gewinnung von Blutproben bei erlegtem Schwarzwild:

Hinweise zur Gewinnung von Blutproben bei erlegtem Schwarzwild - Schweinepest - und AK-Monitoring (bayern.de)





Hinweise zur Probenentnahme bei verendetem und auffällig erlegtem Schwarzwild:

Hinweise zur Probenentnahme bei verendetem und auffällig erlegtem Schwarzwild - Schweinepest-Monitoring (bayern.de)
 



Untersuchungsantrag Wildschwein-Monitoring vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:

Untersuchungsantrag Wildschweinmonitoring (bayern.de)

 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Veterinäramt
Fachkundige Stelle
08342/911-213 od. 214

Formulare

Besonderheiten

Anfahrtsskizze zum Landratsamt (auf Bild klicken)
 Anfahrtsskizze Landratsamt

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342/911-214
Fax: 08342/911-559

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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