Fahrerbescheinigungen
Fahrerbescheinigungen werden Fahrern ausgestellt, die
1. bei einem Unternehmen angestellt sind, welches Inhaber einer Gemeinschaftslizenz ist,
2. nicht aus einem Mitgliedsstaat der EU kommen und
3. nicht langfristig aufenthaltsberechtigt in Deutschland sind.
Mit der Fahrerbescheinigung wird die Einhaltung diverser Rechts- und Verwaltungsvorschriften bestätigt und ist bei Kontrollen vorzuzeigen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Frau Kinker Sachbearbeiterin | 08342 911-182 | -553 | D 061 |  |
Frau Götz Stellvertreterin | 08342 911-183 | -553 | D 060 |  |
Notwendige Unterlagen
1. Die dem Unternehmen erteilte Gemeinschaftslizenz
2. Die EU-Arbeitsgenehmigung (sofern eine solche erteilt wurde)
3. Einen Ausweis sowie einen Nachweis über den Aufenthaltstitel
4. Bestätigung über die erfolgte Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (z. B. Eintrag im Führerschein SZ95, Fahrerqualifizierungsnachweis)
5. Einen Nachweis über die Sozialversicherung
Entstehende Kosten
Die Erteilung kostet 80 €.
Berichtigungen kosten 40 €.
Gesetzliche Grundlagen
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Verordnung EG Nr. 1071/2009 vom 21.10.2009
Verordnung EG Nr. 1072/2009 vom 21.10.2009
Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25.11.2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen
Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)