Verkehrsregelnde Maßnahmen, Setzen von Straßenschildern

Für die Anordnung von Sperrungen, Beschränkungen oder Beschilderungen auf Bundes-, Staats- oder Kreisstraßen (z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Tonnagebeschränkungen, Überholverbote) ist die Kreisverwaltungsbehörde zuständig.

Für die Anordnungen von Sperrungen, Beschränkungen oder Beschilderungen auf Gemeindestraßen ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Das Landratsamt ist hierfür die zuständige Straßenaufsichtsbehörde.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Köpf
Sachbearbeiter
08342 911-771-553D 060
Herr Moser
Sachbearbeiter
08342 911-304-553D 060
Herr Haltmayr
Stellvertreter
08342 911-218-97218D 068

Notwendige Unterlagen

Begründung, warum eine Verkehrsbeschränkung für notwendig erachtet wird.

Entstehende Kosten

Es entstehen i. d. R. keine Kosten.

Gesetzliche Grundlagen

Beschränkungen des Verkehrs dürfen nur dort angeordnet werden, wo dies unbedingt notwendig zur Abwehr von Gefahren erscheint und andere Maßnahmen keinen Erfolg versprechen.
 
Rechtsgrundlage: Straßenverkehrsordnung (StVO)

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
Mi.       7.30 - 12.30
Do.      7.30 - 19.00
Fr.       7.30 - 12.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Die weiteren Bereiche:
Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.    7.30 - 16.00
Do.  7.30 - 17.30

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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