Führerschein auf Probe (Probezeit)
Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Wer innerhalb der Probezeit Verkehrsverstöße mit Punkten begeht, hat ein Aufbauseminar abzulegen. Die Probezeit verlängert sich durch die Anordnung um zwei weitere Jahre.
Wer nach dem Aufbauseminar einen weiteren Verstoß in der Probezeit begeht, bekommt eine Verwarnung.
Sollte nach der Verwarnung ein weiterer Punkteintrag dazukommen, wird die Fahrerlaubnis für drei Monate entzogen und muss neu beantragt werden.
Solange der Führerschein entzogen ist, läuft auch die Probezeit nicht weiter. Nach der Neuerteilung läuft die Probezeit weiter. Wer innerhalb dieser Zeit einen weiteren Verstoß begeht, muss eine medizinisch-psychologische Untersuchung ablegen. Je nach dem Ausgang der Untersuchung kann der Führerschein behalten werden oder wird erneut entzogen.
Gesetzliche Grundlagen
§2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) und
§§32-39 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Fahreignungsgutachten
Einverständniserklärung für die Begutachtung durch einen Facharzt/eine Begutachtungsstelle