Führerschein auf Probe (Probezeit)

Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Wer innerhalb der Probezeit Verkehrsverstöße mit Punkten begeht, hat ein Aufbauseminar abzulegen. Die Probezeit verlängert sich durch die Anordnung um zwei weitere Jahre.

Wer nach dem Aufbauseminar einen weiteren Verstoß in der Probezeit begeht, bekommt eine Verwarnung.
 
Sollte nach der Verwarnung ein weiterer Punkteintrag dazukommen, wird die Fahrerlaubnis für drei Monate entzogen und muss neu beantragt werden.

Solange der Führerschein entzogen ist, läuft auch die Probezeit nicht weiter. Nach der Neuerteilung läuft die Probezeit weiter. Wer innerhalb dieser Zeit einen weiteren Verstoß begeht, muss eine medizinisch-psychologische Untersuchung ablegen. Je nach dem Ausgang der Untersuchung kann der Führerschein behalten werden oder wird erneut entzogen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Atilkan
Sachbearbeiterin
08342 911-203-123D 062
Frau Straub
Sachbearbeiterin
08342 911-204-97101D 062
Herr Miller
Aufgabenverantwortlicher
08342 911-219-97219D 064

Gesetzliche Grundlagen

§2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) und
§§32-39 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Formulare

  • Fahreignungsgutachten
    Einverständniserklärung für die Begutachtung durch einen Facharzt/eine Begutachtungsstelle

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo, Mi, Fr. 7.30 - 12.30
Di. 7.30 - 16.00
Do. 7.30 - 17.30
sowie nach Terminvereinbarung

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